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Compliance Leitlinie
1. Die Compliance-Richtlinie gilt für alle Geschäftsbereiche der www.lech-tec.de GbR.
2. Das Handeln der www.lech-tec.de GbR leitet sich ab aus den allgemein gültigen Regeln und Geschicken der gewinnorientierten Unternehmensführung und den zu deren Erfüllung durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen.
3. Alles Handeln innerhalb der www.lech-tec.de GbR hat sich immer an den folgenden Einzelpunkten zu halten:
- Das Zusammenwirken aller geistigen Kräfte der Technologie, Wirtschaft und Handwerk im Bewusstsein ethnischer Verantwortung.
- Die Pflege der Beziehungen zu den geistigen Kräften anderer Bereiche menschlichen Schaffens in den vielfältigen Einflussgebieten der verwandten Technologien.
- Im Besonderen, die Zusammenarbeit mit sowie Förderung angewandter Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des Nachwuchses.
5. Die www.lech-tec.de GbR bekennt sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften, vorhandener technischer Richt- und Leitlinien. Sie orientiert sich bei ihrem Handeln an den Werten der Integrität und Fairness sowie am Grundsatz der Transparenz.
6. Jeder Angehörig der www.lech-tec.de GbR sowie deren Projektpartner (für die Dauer des einzelnen Projektes) haben für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften, der entsprechend fachlichen Richt- und Leitlinien zu sorgen und wirken auf deren Einhaltung in der gesamten Gemeinschaft hin.
7. Die www.lech-tec.de GBR hat sich Selbstverpflichtungen auferlegt, die der ständigen Verwirklichung dieses Bekenntnisses dienen. Hierzu zählen:
- „Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs“ Richtlinie des VDI, 2002
- Anzuwendende individuellen Arbeitssicherheitsrichtlinien sowie
- Verschwiegenheitserklärungen (Geheimschutz) in den einzelnen Projekten.
Diese Regelungen werden im Rahmen des oben genannten Bekenntnisses ständig weiterentwickelt.
8. Alle Angehörigen der www.lech-tec.de GbR sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen sowie die einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, solche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit führen können.
9. Jedes Verhalten, das eine unzulässige Marktabsprache, korruptes Verhalten, unerwünschte Annahme von Geschenken im unternehmerischen bzw. dienstlichen Umfeld oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Bekenntnis darstellt, zieht arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses / der Kooperation nach sich.
10. Diese Leitlinie ist ab sofort gültig und wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls ergänzt. Ferner wird sie unseren Kooperationspartnern bei Projektbeginn in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Klosterlechfeld, 20.01.2016
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